HR-Eintragfristen für das laufende Jahr
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fristen in jedem Kanton gelten, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet wird.
Mit dem Jahresende steigt die Anzahl der Anmeldungen beim Handelsregister. Die kantonalen Handelsregister bemühen sich, diese Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Dennoch ist aufgrund der steigenden Anzahl von Anfragen mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Dies ist auch auf die Weihnachts- und Neujahrsferien zurückzuführen.
Bis zu einem bestimmten Datum, abhängig vom Kanton, wird die Bearbeitung von Handelsregistereinträgen für das laufende Geschäftsjahr garantiert. Zum Beispiel ist im Kanton Zürich der Stichtag der 2. Dezember 2024. Wenn alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäss, also vollständig und korrekt, eingereicht werden, wird der Antrag bis zum Ende des Jahres bearbeitet.
Nach Ablauf der kantonalen Fristen werden Anmeldungen weiterhin bearbeitet, soweit dies möglich ist, abhängig von der Bearbeitungskapazität. Es besteht jedoch keine Garantie für eine Eintragung vor Abschluss des Geschäftsjahres.
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