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Änderung Ihres Eintrags im Handelsregister (AG)

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So können Sie den Eintrag im Handelsregister ändern!

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Gewünschte Änderungen erfassen

Um eine unverbindliche Offerte zu berechnen, benötigen wir zunächst die relevanten Informationen, damit wir die Kosten für den Mutationsprozess berechnen können. Bitte stellen Sie uns alle erforderlichen Firmendaten zur Verfügung, damit wir die Mutation entsprechend Ihren Anforderungen durchführen können.

Kontaktaufnahme durch Expert:innen

Unsere Expert:innen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Details zu besprechen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Mutationsdokumente überprüfen und unterzeichnen

Bitte überprüfen und unterzeichnen Sie die von uns erstellten Mutationsdokumente gemäss den Anweisungen unserer Expert:innen, um den Prozess fortzuführen .

Retournierung der Mutationsdokumente

Nach Erhalt der Mutationsdokumente werden unsere Expert:innen diese auf Vollständigkeit überprüfen, gegebenenfalls dem Notariat zur Beurkundung weiterleiten und anschliessend beim Handelsregisteramt einreichen, um die Mutation Ihrer Firma zu beantragen.

Dokumente beim Handelsregisteramt einreichen

Nach der Überprüfung werden die Dokumente beim Handelsregisteramt eingereicht, um die Mutation Ihrer Firma zu beantragen.

Ausgelassen feiern - Der Eintrag im Handelsregister wurde angepasst!

Nach erfolgreicher Eintragung im Handelsregister ist die Mutation offiziell und Sie erhalten die entsprechenden Bestätigungen und Dokumente.

Ich habe eine AG, wann muss ich den Eintrag im Handelsregister ändern?

Sie müssen den Handelsregistereintrag Ihrer AG ändern, wenn sich die im Handelsregister eingetragenen Angaben ändern.

Dies kann z.B. erforderlich sein, wenn sich die Geschäftsanschrift ändert, neue Verwaltungsratsmitglieder bestellt werden, das Aktienkapital erhöht oder herabgesetzt wird oder sich der Geschäftszweck ändert.

Grundsätzlich sollten Sie Änderungen zeitnah vornehmen, damit der Handelsregistereintrag stets korrekt und aktuell ist.

Wann sollte ich darüber nachdenken, mein Projekt auf das nächste Level zu bringen?

Ihr Unternehmen, eine Aktiengesellschaft, befindet sich in einem ständigen Wandel und Wachstum.

Jede neue Phase bringt Veränderungen mit sich, die eine Anpassung des Handelsregistereintrags erforderlich machen können.

Neue Verwaltungsratsmitglieder können ernannt werden, die Firmenadresse kann sich ändern oder das Aktienkapital kann angepasst werden, um grössere Projekte zu realisieren. Diese Veränderungen sind ein Zeichen für den Fortschritt und die Entwicklung Ihrer AG.

Damit Ihre AG immer korrekt und aktuell im Handelsregister eingetragen ist, ist es unerlässlich, Anpassungen vorzunehmen, sobald sie notwendig werden.

Ein veralteter Eintrag kann nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch dem Ansehen Ihrer AG schaden.

Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit, Ihre wachsende AG optimal zu positionieren.

Aktualisieren Sie Ihren Handelsregistereintrag, damit er die aktuellen Informationen über Ihre Gesellschaft widerspiegelt.

Beginnen Sie noch heute mit den notwendigen Schritten, um Ihre AG fit für die Zukunft zu machen!

Häufig gestellte Fragen zur Änderung des Eintrags Ihrer AG im Handelsregister

Alles, was Sie über die Anpassung des Handelsregistereintrags Ihrer AG wissen müssen.

Welche Änderungen erfordern eine Aktualisierung des Handelsregistereintrags meiner AG in der Schweiz?

Änderungen wie die Ernennung oder das Ausscheiden von Verwaltungsratsmitgliedern, die Änderung des Aktienkapitals oder des Gesellschaftszwecks erfordern eine Aktualisierung im schweizerischen Handelsregister.

Wie kann ich den Handelsregistereintrag meiner AG in der Schweiz ändern?

Die Änderung des Handelsregistereintrages Ihrer AG erfolgt durch Einreichung der entsprechenden Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt. Sofern eine Anpassung der Statuten notwendig ist, bedarf es einer öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Dies ist insbesondere bei der Verlegung des Firmensitzes in eine anderen politische Gemeinde der Fall. Die Unterlagen sind sodann beim Handelsregisteramt des neuen Firmensitzes einzureichen.

Welche Dokumente werden für die Änderung des Handelsregistereintrags in der Schweiz benötigt?

Immer einzureichen ist eine unterzeichnete Handelsregisteranmeldung, auf der alle gewünschten Änderungen festgehalten sind. Häufig bedarf es ausserdem Protokollen der Generalversammlung bzw. des Verwaltungsrats. Sofern eine Statutenänderung erforderlich ist, sind die Unterlagen öffentlich zu beurkunden.

Mit welchen Kosten ist die Änderung des Handelsregistereintrags in der Schweiz verbunden?

Die Kosten für eine Änderung des Handelsregistereintrages in der Schweiz variieren je nach Art der Änderung und Handelsregisteramt. Es empfiehlt sich, die genauen Kosten im Voraus zu erfragen.

Wie lange dauert es, bis die Änderungen im Handelsregister der Schweiz eingetragen sind?

In der Regel dauert es 10 bis 14 Tage, bis die Änderungen im Handelsregister eingetragen sind.

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