Steuern für Firmen und Gründer:innen in der Schweiz
Die Schweiz bietet Unternehmen und Privatpersonen ein äusserst attraktives Steuersystem. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Eckpfeiler des schweizerischen Steuersystems vor.
Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften
Die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheidet sich in der Schweiz erheblich.
Personengesellschaften wie Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften werden auf der Ebene der Gesellschafter besteuert, wobei die Einkünfte dem privaten Einkommen zugerechnet werden.
Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) hingegen unterliegen der Gewinnsteuer auf Unternehmensebene und die Dividenden werden auf Aktionärsebene besteuert.
Die Schweizer Steuersätze variieren je nach Kanton und Gemeinde, wobei einige Regionen besonders attraktive Bedingungen für Unternehmen bieten.
Personen-gesellschaften
Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind keine juristischen Personen und daher nicht als Unternehmen steuerpflichtig. Jeder Inhaber und jede Inhaberin einer Einzelfirma sowie einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft versteuert das Privat- und Geschäftseinkommen sowie das Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes.
Inwiefern ist das Unternehmen betroffen?
Unternehmen erwirtschaften Gewinne. Diese Gewinne werden zum persönlichen Steuersatz des Inhabers besteuert.
Die bezahlten Steuern können weder beim Bund noch in den Kantonen vom steuerbaren Reingewinn abgezogen werden.
Das Vermögen unterliegt der Vermögenssteuer.
Die korrekte Abgrenzung von privatem und geschäftlichem Aufwand ist z.B. auch bei Geschäftsreisen, Geschäftswagen, Verpflegungs- und Reisespesen, Berufskleidung, Weiterbildung etc. notwendig.
Inwiefern ist die Unternehmer:in betroffen?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften setzt sich das Einkommen aus allen Einkünften aus dem Unternehmen (Gewinn, Lohn, Zinsen) und den übrigen Einkünften zusammen.
Dieses Gesamteinkommen ist beim Bund, beim Kanton und bei der Gemeinde zu versteuern.
Das Privat- und Geschäftsvermögen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegt nur den Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber der direkten Bundessteuer.
Dies gilt auch für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, bei denen jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin mit seinem und ihrem Anteil am Einkommen und Vermögen persönlich steuerpflichtig ist.
Kapital-gesellschaften
Bei der Besteuerung von AG und GmbH muss klar zwischen privat und geschäftlich unterschieden werden. Folgende Punkte sind besonders zu beachten.
Inwiefern ist das Unternehmen betroffen?
Die Unternehmen erwirtschaften Gewinne. Das Eigenkapital des Unternehmens unterliegt der Kapitalsteuer. Schliesst ein Unternehmen ein Geschäftsjahr erfolgreich ab, erwirtschaftet es einen Gewinn.
Die Aktionäre haben grundsätzlich Anspruch auf einen Anteil an diesem Gewinn.
Die Dividende ist der Teil des Reingewinns, den eine Kapitalgesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet.
Inwiefern ist die Unternehmer:in betroffen?
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften gibt es bei der Aktiengesellschaft und der GmbH eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsleben. Die AG und die GmbH werden als Unternehmen besteuert, die Aktionäre und Gesellschafter als Privatpersonen.
Dividenden müssen von den Aktionären/Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden. Sofern ein Aktionär / Gesellschafter zu mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, müssen nur ca. 50 % (je nach Kanton unterschiedlich) der Ausschüttung versteuert werden.
Andererseits führt die klare Trennung zu einer wirtschaftlichen Doppelbelastung. Dies ist bei Dividendenausschüttungen der Fall.
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