Kollektivgesellschaft in AG umwandeln

Die Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in eine AG stärkt die Haftungsbeschränkung und das professionelle Image. Wichtige rechtliche und finanzielle Überlegungen müssen jedoch sorgfältig geprüft werden.

Kollektivgesellschaft in AG umwandeln
Ablauf

Wie wird meine Einzelfirma in eine AG umgewandelt?

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Firmendaten der AG erfassen

Erfassen Sie alle relevanten Firmendaten, damit wir den Umwandlungsprozess entsprechend Ihrer Unternehmensstruktur durchführen können.

Kontaktaufnahme durch Juristen

Unsere Expert:innen melden sich innerhalb der genannten Frist (oft innerhalb von 24 Stunden) bei Ihnen. Offene Fragen können besprochen werden und das weitere Vorgehen wird erläutert.

Prüfung und Bestätigung des Unternehmenswerts

Vom umzuwandelnden Einzelunternehmen muss ein buchhalterischer Abschluss erstellt werden. Dieser ist im Anschluss durch einen Revisor zu prüfen und der Wert des Einzelunternehmens zu bestätigen. Die Prüfung kann durch unsere Schwesterfirma Findea AG vorgenommen werden.

Gründungsdokumente erstellen

Nach Bestätigung des Unternehmenswerts werden unsere Expert:innen die Gründungsdokumente vorbereiten und Ihnen zur Verfügung stellen. Sie können diese zu Hause in Ruhe prüfen, ausdrucken und unterzeichnen.

Unterschrift beglaubigen lassen

Nun müssen Sie eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung einholen (z.B. beim Gemeindeamt). Diese bestätigt, dass die geleistete Unterschrift wirklich Ihre eigene sind.

Retournierung der Dokumente

Nach Erhalt der Gründungsdokumente werden unsere Expert:innen diese auf Vollständigkeit überprüfen und anschliessend dem Notariat zur öffentlichen Beurkundung weiterleiten.

Eintragung im Handelsregister

Wir übermitteln alle Gründungsdokumente an das Handelsregister und stellen sicher, dass Ihre Einzelfirma erfolgreich in eine AG umgewandelt wird.

Wann ist die Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in eine Aktiengesellschaft sinnvoll?

Die Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in eine Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz kann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen grössere Investitionen tätigen oder Kapital von externen Investoren aufnehmen will.

Die Umwandlung in eine AG ermöglicht die Ausgabe von Aktien, um Kapital aufzunehmen und das Unternehmen für externe Investoren attraktiver zu machen. Darüber hinaus bietet die AG-Struktur eine breitere finanzielle Basis und ermöglicht eine klare Trennung zwischen dem Unternehmen und dem Privatvermögen der Gesellschafter.

Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, Ihre Kollektivgesellschaft in AG umwandeln möchten.

Welche Schritte sind erforderlich, um eine Kollektivgesellschaft in eine AG umzuwandeln?

Es muss ein buchhalterischer Abschluss der Einzelfirma erstellt werden. Dieser wird anschliessend von einem Revisor geprüft und der Wert des Unternehmens bestätigt. Schliesslich erfolgt die öffentliche Beurkundung der Gründungsversammlung und der Statuten, wobei anschliessend sämtliche Unterlagen dem Handelsregisteramt einzureichen sind.

Gibt es spezifische rechtliche Anforderungen für die Umwandlung?

Ja, alle erforderlichen Dokumente müssen gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts korrekt erstellt und eingereicht werden.

Wie wirkt sich die Umwandlung auf die Haftung der Gesellschafter aus?

Bei der AG haften die Aktionäre nur bis zur Höhe ihrer Einlage, während bei der Kollektivgesellschaft die persönliche Haftung der Gesellschafter unbeschränkt ist.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Umwandlung?

Die AG wird als eigenständige juristische Person steuerpflichtig. Der Gewinn der AG unterliegt der Gewinnsteuer für Unternehmen. Dies im Gegensatz zum Gewinn der Kollektivgesellschaft, der in den privaten Steuererklärungen der Gesellschafter anteilsmässig als Einkommen zu versteuern ist.

Wie lange dauert der Umwandlungsprozess in der Regel?

Die Dauer des Umwandlungsprozesses kann je nach Komplexität und Bearbeitungszeit der Behörden variieren, beträgt aber oft mehrere Wochen bis Monate.

Warum ist ein Rechtsformwechsel in der Schweiz vorteilhaft?

Die Umwandlung der Rechtsform eines Unternehmens in der Schweiz bietet viele Vorteile. Durch die Umwandlung in eine AG oder GmbH kann die persönliche Haftung des Unternehmers auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden, was vor finanziellen Risiken schützt.

Zudem ermöglichen AG und GmbH eine einfachere Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien, was die finanzielle Stabilität und die Wachstumsmöglichkeiten des Unternehmens verbessert. Darüber hinaus trägt die Umwandlung zu einem professionelleren Erscheinungsbild des Unternehmens bei, was das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärkt und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet.

Die flexiblere Struktur von AG und GmbH bietet mehr Spielraum für Wachstum und Expansion, insbesondere für größere Projekte oder internationale Geschäftstätigkeiten. Je nach Situation können sich steuerliche Vorteile ergeben.

Vor einer Umwandlung sollten jedoch die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Auswirkungen sorgfältig geprüft und eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass die Umwandlung die langfristigen Ziele des Unternehmens unterstützt.

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