Die Genossenschaft
Möchten Sie eine Genossenschaft gründen? Die Möglichkeiten sind zahlreich, und Ihre Fragen wahrscheinlich ebenso. Wir helfen Ihnen gerne weiter: Lassen Sie sich von uns beraten.
Für wen ist diese Rechtsform geeignet?
Bei der Genossenschaft steht der Gedanke der Förderung und der wirtschaftlichen Selbsthilfe im Vordergrund.
Die Genossenschaft eignet sich auch für eine unternehmerische Tätigkeit. Für die Genossenschaft sprechen auch «innere» Unternehmenswerte wie ein klar definiertes Mitbestimmungsrecht durch das Kopfstimmprinzip und die direkte Demokratie.
Zur Gründung einer Genossenschaft sind mindestens sieben Personen erforderlich, wobei die Verwaltung aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss.
Mindestkapital
Für die Gründung einer Genossenschaft ist in der Schweiz kein Mindestkapital erforderlich. Dies erleichtert die Gründung erheblich, da die finanzielle Belastung für die Gründungsmitglieder gering ist.
Das Kapital der Genossenschaft wird durch die Einlagen der Mitglieder aufgebracht, die in der Regel in Form von Anteilscheinen gezeichnet werden.
Die Höhe der Einlagen kann flexibel gestaltet werden und richtet sich nach den Bedürfnissen und Zielen der Genossenschaft.
Verwendungszweck
Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dies kann in verschiedenen Bereichen geschehen, z.B. im Handel, in der Landwirtschaft, im Wohnungsbau oder im Dienstleistungssektor.
Der genaue Zweck der Genossenschaft wird in der Satzung festgelegt und muss dem gemeinsamen Wohl der Mitglieder dienen. Die Genossenschaft ist somit eine flexible Organisationsform, die vielfältige wirtschaftliche Aktivitäten ermöglicht.
Anzahl Personen
Zur Gründung einer Genossenschaft sind in der Schweiz mindestens sieben natürliche oder juristische Personen erforderlich.
Diese Gründungsmitglieder beschliessen die Statuten der Genossenschaft und wählen den Verwaltungsrat, der die Leitung und Verwaltung der Genossenschaft übernimmt. Der Verwaltungsrat besteht in der Regel aus mehreren Mitgliedern, die verschiedene Aufgaben und Verantwortungsbereiche abdecken.
Die demokratische Struktur der Genossenschaft stellt sicher, dass alle Mitglieder gleichberechtigt an den Entscheidungsprozessen beteiligt sind.
Vorteile
Die Gründung einer Genossenschaft bietet viele Vorteile. Einer der grössten Vorteile ist die demokratische Mitbestimmung, bei der jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung eine Stimme hat. Dies fördert die Identifikation und das Engagement der Mitglieder. Zudem haften die Mitglieder in der Regel nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen, was das finanzielle Risiko reduziert.
Genossenschaften geniessen auch steuerliche Vorteile und können bei gemeinnützigen Zwecken von der Steuerpflicht befreit werden.
Darüber hinaus ermöglichen Genossenschaften die Bündelung von Ressourcen und Know-how, was die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft stärkt.
Nachteile
Zu den Nachteilen einer Genossenschaft gehört der höhere administrative Aufwand, der mit ihrer Gründung und Verwaltung verbunden ist. Die Erstellung und Anpassung von Statuten, die Organisation von Generalversammlungen und die Einhaltung der genossenschaftlichen Prinzipien erfordern Zeit und Engagement.
Ein weiterer Nachteil kann die eingeschränkte Flexibilität bei der Entscheidungsfindung sein, da alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Dies kann zu längeren Entscheidungsprozessen und Konfliktpotenzialen führen.
Auch die Kapitalbeschaffung kann schwieriger sein, da Genossenschaften nicht die gleichen Möglichkeiten zur Ausgabe von Aktien oder Anteilen haben wie andere Unternehmensformen.
Fazit
Zusammenfassend bietet die Gründung einer Genossenschaft in der Schweiz eine attraktive und demokratische Möglichkeit, gemeinsame wirtschaftliche Interessen zu verfolgen und die Ressourcen der Mitglieder effizient zu nutzen. Die Vorteile der demokratischen Mitbestimmung und der Haftungsbeschränkung müssen jedoch gegen den administrativen Aufwand und mögliche Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung abgewogen werden.
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