Einzelfirma in der Schweiz gründen: Kosten und rechtliche Schritte
Dieser Artikel erläutert detailliert die anfallenden Kosten sowie die rechtlichen Schritte, die Sie bei der Gründung Ihrer Einzelfirma beachten müssen.
Von der Anmeldung im Handelsregister bis hin zu den laufenden Kosten und Versicherungen finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen.
Falls die Einzelfirma nicht die passende Rechtsform für Sie ist, werfen Sie einen Blick auf die Vor- und Nachteile der GmbH oder der AG.
1. Kosten bei der Gründung einer Einzelfirma
1.1. Eintrag ins Handelsregister
Die Anmeldung einer Einzelfirma im Handelsregister ist nicht in allen Fällen notwendig. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100’000 CHF sind von der Eintragungspflicht befreit. Wenn Sie jedoch Ihre Geschäftstätigkeit als seriös und professionell präsentieren möchten oder gesetzlich zur Eintragung verpflichtet sind (bei einem höheren Umsatz), fallen folgende Kosten an:
- Handelsregistereintrag: Die Gebühren für den Handelsregistereintrag variieren je nach Kanton und betragen in der Regel zwischen 200 und 400 CHF.
1.2. Notariatskosten
Bei der Gründung einer Einzelfirma sind keine Notarkosten notwendig, da Gründungsakt mit einem Notar notwendig ist. Dies reduziert die Gründungskosten erheblich.
1.3. Gewerbebewilligungen
Je nach Art des Geschäfts benötigen Sie möglicherweise eine spezifische Gewerbebewilligung. Diese variieren stark je nach Branche (z.B. Gastronomie, Transport oder Gesundheitswesen) und den Anforderungen des jeweiligen Kantons. Die Kosten für diese Bewilligungen können zwischen 50 und 1’000 CHF liegen.
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2. Laufende Kosten einer Einzelfirma
2.1. Sozialversicherungen
Als Unternehmer:in sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Dazu gehören:
- AHV/IV/EO-Beiträge (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung): Selbständige müssen in der Schweiz Beiträge zur AHV/IV/EO zahlen. Diese Beiträge betragen rund 10% des Nettoeinkommens.
- Unfallversicherung: Auch als Inhaber:in einer Einzelfirma sind Sie verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschliessen. Diese schützt Sie im Falle eines Unfalls während der Arbeitszeit.
2.2. Krankenkassenbeiträge
Als Inhaber:in einer Einzelfirma sind Sie nicht durch eine obligatorische Betriebs-Krankenversicherung abgedeckt, sondern müssen sich privat versichern. Die Kosten hierfür hängen von Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab, beginnen jedoch in der Regel bei etwa 300-500 CHF pro Monat.
3. Rechtliche Schritte zur Gründung einer Einzelfirma
3.1. Anmeldung bei der AHV
Unabhängig davon, ob Sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht, müssen Sie sich als Selbstständiger bei der AHV anmelden. Dies kann bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse erfolgen und ist ein wesentlicher Schritt, um offiziell als selbstständig erwerbend anerkannt zu werden.
3.2. Mehrwertsteuer (MWST)
Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 100’000 CHF erzielen, sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer (MWST) anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Unternehmen, die unter dieser Grenze bleiben, können sich freiwillig für die MWST registrieren, um ihre Geschäftsausgaben steuerlich absetzen zu können.
3.3. Unternehmensversicherung
Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert, dass Sie als Inhaber einer Einzelfirma verschiedene Versicherungen abschliessen, um Ihr Unternehmen zu schützen. Dazu zählen:
- Berufshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die Sie oder Ihr Unternehmen an Dritten verursachen. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen von der Branche ab, beginnen jedoch bei etwa 300-500 CHF jährlich.
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4. Abschluss der Gründung
4.1. Steuerliche Registrierung
Nach der Gründung Ihrer Einzelfirma müssen Sie sicherstellen, dass Sie sich bei den Steuerbehörden korrekt anmelden. Sie werden in Ihrer Steuererklärung sowohl das Privat- als auch das Geschäftseinkommen angeben müssen. Wichtig ist, dass Sie von Anfang an die geschäftlichen Ausgaben sauber dokumentieren, um steuerliche Vorteile nutzen zu können.
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4.2. Unternehmensführung
Obwohl es für eine Einzelfirma keine Pflicht zur doppelten Buchführung gibt, empfiehlt es sich, eine klare und genaue Buchführung zu führen. Dies hilft Ihnen nicht nur dabei, den Überblick über Ihr Unternehmen zu behalten, sondern ist auch für die Steuerbehörden von Vorteil.
4.3. Gründung mit Startups.ch
Falls Sie sich entscheiden, den Gründungsprozess mit professioneller Unterstützung zu durchlaufen, können Sie die Dienstleistungen von Startups.ch in Anspruch nehmen. Wir geleiten Sie vor, während und nach der Gründung Ihrer Einzelfirma.
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Fazit
Die Einzelfirma bietet den Vorteil, dass die Gründung schnell und kostengünstig vonstattengeht. Die Kosten sind im Vergleich zu anderen Rechtsformen minimal, und der administrative Aufwand bleibt gering. Allerdings sollten Sie sich der persönlichen Haftung bewusst sein und gegebenenfalls Versicherungen in Erwägung ziehen, um sich vor Risiken zu schützen.
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