Die Kollektivgesellschaft
Möchten Sie eine Kollektivgesellschaft gründen? Die Möglichkeiten sind zahlreich, und Ihre Fragen wahrscheinlich ebenso. Wir helfen Ihnen gerne weiter: Lassen Sie sich von uns beraten.
Für wen ist diese Rechtsform geeignet?
Wenn Sie zusammen mit einem Partner ein Unternehmen gründen möchten, kann die Kollektivgesellschaft die geeignete Rechtsform sein.
Wie bei der Einzelfirma ist keine Mindesteinlage erforderlich.
Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammenschliessen, um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben. Die Kollektivgesellschaft verfügt jedoch über keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Mindestkapital
Ein wesentliches Merkmal der Kollektivgesellschaft ist, dass kein Mindestkapital erforderlich ist. Diese Eigenschaft macht die Kollektivgesellschaft besonders attraktiv für Existenzgründer:innen, die ohne grosse finanzielle Mittel starten wollen. Die Gesellschafter bringen jedoch in der Regel Eigenkapital ein, um das Unternehmen zu finanzieren und die laufenden Kosten zu decken.
Der Verzicht auf ein Mindestkapital erleichtert den Start, erfordert aber ein hohes Mass an Vertrauen und finanzieller Verantwortung unter den Gesellschaftern.
Verwendungszweck
Die Kollektivgesellschaft kann wie andere Unternehmensformen für eine Vielzahl von Geschäftszwecken eingesetzt werden.
Sie eignet sich insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die im Handel oder in anderen Dienstleistungsbereichen tätig sind und müssen im Handelsregister eingetragen werden, sofern der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt.
Die Kollektivgesellschaft ist unabhängig von ihrem Umsatz im Handelsregister einzutragen.
Anzahl Personen
Zur Gründung einer Kollektivgesellschaft sind mindestens zwei natürliche Personen erforderlich. Diese Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Das bedeutet, dass alle Gesellschafter gemeinsam und einzeln für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen.
Die enge Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen den Gesellschaftern sind daher von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Kollektivgesellschaft.
Vorteile
Die Kollektivgesellschaft hat viele Vorteile. Einer der grössten Vorteile ist die einfache und kostengünstige Gründung ohne Mindestkapitalanforderungen. Die Gesellschafter:innen können flexibel und schnell Entscheidungen treffen, da keine externen Genehmigungen erforderlich sind.
Zudem profitieren die Gesellschafter:innen von einer hohen Kreditwürdigkeit, da sie mit ihrem Privatvermögen haften. Diese persönliche Haftung kann das Vertrauen von Geschäftspartner:innen und Kreditgeber:innen stärken.
Die einfache Struktur und das direkte persönliche Engagement der Gesellschafter:innen fördern zudem eine enge Zusammenarbeit und schnelle Reaktionsfähigkeit.
Es besteht die Möglichkeit des Vorbezugs der 2. und 3. Säule.
Nachteile
Zu den Nachteilen der Kollektivgesellschaft gehört die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter:innen. Jeder Gesellschafter:in haftet persönlich und solidarisch mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies kann bei finanziellen Schwierigkeiten existenzbedrohend sein.
Zudem kann die enge Bindung zwischen den Gesellschafter:innen zu Konflikten führen, wenn unterschiedliche Meinungen oder Interessen aufeinandertreffen.
Ein weiterer Nachteil ist die eingeschränkte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung, da keine Anteile verkauft werden können, um zusätzliches Kapital zu generieren.
Fazit
Zusammenfassend bietet die Gründung einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz eine einfache und flexible Möglichkeit für mehrere Personen, gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Die Vorteile der einfachen Gründung und der direkten Beteiligung der Gesellschafter müssen jedoch gegen die Risiken der unbeschränkten Haftung und des Konfliktpotentials abgewogen werden.
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