Was ist die beste Aufteilung des Aktienkapitals?
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Bei der AG müssen die Aktien mind. einen Nominalwert von CHF 0.01 (also 1 Rappen) aufweisen. D.h. wenn Sie ein Aktienkapital von CHF 100’000.- haben können Sie dieses in max. 10’000’000 Aktien (zu je CHF 0.01 ) aufteilen.
Aktien mit einem Nominalwert unter CHF 1.- werden in der Schweiz selten gewählt. Denn diese Aktienstückelung lässt das Aktienkapital schnell grösser scheinen als es wirklich ist. Die Stückelung des Aktienkapitals kann aber jederzeit wieder geändert werden, dies aber nur im Zuge einer Statutenänderung. Dies, weil sie Bestandteil sind von OR 626, der u.a verlangt, dass die Höhe des Aktienkapitals, die Anzahl, der Nennwert und die Art der Aktien in den Statuten festgehalten sein müssen. Achtung: Eine Änderung der Statuten durch die Generalversammlung oder den Verwaltungsrat bedarf gemäss Art. 647 OR der öffentlichen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister.