Ist meine Firma mehrwertsteuerpflichtig?
Grundsätzlich ist jeder/jede der eine gewerbliche oder berufliche selbständige Tätigkeit ausübt mehrwersteuerpflichtig.
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Dies gilt für Privatpersonen (z.B. Einzelunternehmen) genauso wie für Gesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaft, GmbH, AG.). Der Regelsteuersatz beträgt 8 %, wobei Ausnahmen für tiefere Sätze bestehen.
Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht
Von dieser Steuerpflicht gibt es jedoch diverse Ausnahmen. Einerseits ist man erst ab einem gewissen Umsatz resp. einem gewissen Steuerbetrag mehrwertsteuerpflichtig, andererseits sind diverse Tätigkeiten von der MWST ausgenommen.
Wer einen jährlichen Umsatz von weniger als CHF 100’000 im Inland erwirtschaftet, ist grundsätzlich von der MWST-Pflicht befreit. Bis zu gewissen Umsatzgrenzen kann die MWST-pflichtige Person zudem wählen, ob sie die Mehrwertsteuer effektiv oder mittels Saldosteuersätzen, die je nach Branche variieren, abrechnen will. Von der Saldosteuerersatzmethode profitieren insbesondere KMU’s, da sie ihre Produkte/Dienstleistungen mit der üblichen Mehrwertsteuer an den Konsumenten weitergeben werden, dem Staat aber eine tiefere Steuer schulden.
Zusammenfassend: Ab dem Überschreiten der Grenze von CHF 100’000 Jahresumsatz ist die Mehrwertsteuerpflicht in jedem Falle umfassend abzuklären, idealerweise zusammen mit einem erfahrenen Berater.
Ausnahmen und Befreiungen
Abgesehen von diesen Umsatz- und Steuerbetragsgrenzen gibt es eine umfangreiche Liste von Steuerausnahmen und -befreiungen. Beispiele für Ausnahmen sind die Leistungen von Ärzten und die Eintrittspreise in Zoos. Befreit sind u.a. Dienstleistungen von Reisebüros und die Vermietung von Flugzeugen. Ob ein neu gegründetes Unternehmen unter eine Ausnahme oder Befreiung fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.