Steuertipps für Neugründer:innen in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen

In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie als Neugründer:in in der Schweiz Ihre Steuerlast effizient managen können und welche Tipps Ihnen helfen, teure Fehler zu vermeiden.

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Steuertipps für Neugründer:innen in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen
Findea Lohnbuchhaltung

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz bringt nicht nur zahlreiche Chancen mit sich, sondern auch viele Herausforderungen. Eine der grössten davon ist die Steuerplanung. Für viele Neugründer:innen ist das Thema Steuern eine der kompliziertesten Hürden, da es in der Schweiz eine Vielzahl von Steuerarten gibt, die berücksichtigt werden müssen. Ob Sie eine Einzelfirma, GmbH oder AG gründen, steuerliche Überlegungen spielen eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen von Anfang an finanziell stabil ist.

1. Steuerarten für Unternehmen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es verschiedene Steuerarten, die auf Unternehmen zukommen. Diese variieren je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und der Höhe des erwirtschafteten Gewinns. Hier sind die wichtigsten Steuerarten, die Sie kennen müssen:

1.1. Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer betrifft Inhaber von Einzelfirmen und Personengesellschaften. Der Gewinn des Unternehmens wird als persönliches Einkommen des Inhabers betrachtet und zusammen mit dem privaten Einkommen besteuert. Das bedeutet, dass Ihre private Steuerlast steigt, je erfolgreicher Ihr Unternehmen wird.

1.2. Gewinnsteuer

Für juristische Personen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft) gilt die Gewinnsteuer. Diese Steuer wird auf den Reingewinn des Unternehmens erhoben. Der Vorteil hierbei ist, dass das Unternehmen als separate juristische Person betrachtet wird, und nur der Unternehmensgewinn besteuert wird. Auf den persönlichen Lohn oder die Dividenden, die aus dem Unternehmen ausgeschüttet werden, fällt eine zusätzliche Steuer (Einkommenssteuer auf privater Ebene) an.

1.3. Mehrwertsteuer (MWST)

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen erhoben wird. Sobald Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 100’000 CHF erzielt, sind Sie verpflichtet, sich für die MWST zu registrieren. Der aktuelle Normalsatz in der Schweiz liegt bei 8.1%, während er für bestimmte  Lieferung von Gegenständen (wie Lebensmittel oder Medikamente) auf  2.6% reduziert ist.

1.4. Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer in der Schweiz beträgt 35 % und wird auf Dividenden, Zinsen sowie auf bestimmte Gewinne aus Lotterien erhoben. Für Unternehmen ist sie besonders relevant, wenn sie Gewinne an Aktionäre:innen ausschütten. Diese Steuer dient dazu, sicherzustellen, dass Dividenden  ordnungsgemäss deklariert und versteuert werden.

2. Unterschiede zwischen Einzelfirma, GmbH und AG in Bezug auf Steuern

Die Wahl der Rechtsform hat grosse Auswirkungen auf die steuerlichen Verpflichtungen eines Unternehmens. Hier ein Überblick über die steuerlichen Unterschiede zwischen den Rechtsformen:

2.1. Einzelfirma

Bei einer Einzelfirma wird der Gewinn des Unternehmens zusammen mit dem privaten Einkommen des Inhabers versteuert. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihr privates Einkommen nur eine Steuererklärung einreichen.

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2.2. GmbH

Eine GmbH ist eine eigene juristische Person, und der Unternehmensgewinn wird separat von Ihrem privaten Einkommen besteuert. Als Inhaber einer GmbH zahlen Sie auf Ihren Lohn Einkommenssteuer und auf den Gewinn des Unternehmens Gewinnsteuer. Ausserdem fällt bei einer Ausschüttung von Dividenden eine Verrechnungssteuer an.

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2.3. AG

Die steuerliche Behandlung einer AG ähnelt der GmbH. Auch hier wird der Unternehmensgewinn separat von Ihrem persönlichen Einkommen versteuert.

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3. Steueroptimierung für Neugründer:innen

Einer der wichtigsten Aspekte für Unternehmen ist die Steueroptimierung. Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihre Steuerlast als Unternehmer:in senken können. Hier einige Tipps:

3.1. Geschäftsausgaben absetzen

Sie können sämtliche geschäftsmässig begründete Aufwände von der Steuer absetzen, was Ihre Steuerlast verringert. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören:

  • Miete für Geschäftsräume
  • Büromaterial
  • IT-Ausstattung
  • Fahrkosten
  • Marketingausgaben
  • Etc.
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Es ist wichtig, alle Belege zu sammeln und ordentlich zu dokumentieren, damit Sie bei der Steuererklärung alle relevanten Kosten geltend machen können.

3.2. Rückstellungen bilden

Rückstellungen sind eine weitere Möglichkeit, um die Steuerlast zu optimieren. Unternehmen können Rückstellungen für zukünftige Ausgaben bilden, die noch nicht fällig sind, wie z. B. für anstehende Rechtsstreitigkeiten. Diese Rückstellungen verringern den Gewinn des Unternehmens und somit auch die Steuerlast im aktuellen Jahr.

3.3. Private und geschäftliche Ausgaben trennen

Es ist wichtig, dass Sie immer eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben beibehalten. Nur geschäftliche Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden. Vermischen Sie private und geschäftliche Ausgaben, kann dies zu Aufrechnungen durch die Steuerverwaltung führen.

 

4. Die Mehrwertsteuer (MWST) in der Praxis

Wenn Ihr Unternehmen die Umsatzgrenze von 100’000 CHF überschreitet, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer anmelden. Hier einige Punkte, die Sie beachten müssen:

4.1. MWST-Abrechnung

Sie müssen die Mehrwertsteuer auf alle verkauften Produkte und Dienstleistungen aufschlagen. Die dabei eingenommene Umsatzsteuer führen Sie an  die Steuerverwaltung ab. Gleichzeitig können Sie die Vorsteuer, die Sie selbst auf geschäftliche Einkäufe bezahlt haben, vom zu zahlenden Betrag abziehen.

4.2. Sondersätze und Befreiungen

Bestimmte Branchen und Produkte unterliegen einem reduzierten Mehrwertsteuersatz. Dazu gehören z. B. Lebensmittel ( 2.6%) oder Hotelübernachtungen ( 3.8%). Darüber hinaus gibt es bestimmte Dienstleistungen, die von der MWST ausgenommen sind, wie etwa medizinische Leistungen oder Bildungsangebote.

 

5. Steuerliche Pflichten für Kleinunternehmen

Auch wenn Ihr Unternehmen unter der Umsatzgrenze von 100’000 CHF bleibt und somit keine MWST-Pflicht besteht, gibt es dennoch steuerliche Pflichten, die Sie beachten müssen. Sie müssen beispielsweise:

  • Ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren (Buchführung)
  • Eine jährliche Steuererklärung einreichen
     

Fazit

Die steuerliche Planung und Optimierung ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens in der Schweiz. Durch die Wahl der richtigen Rechtsform, eine effiziente Steueroptimierung und das Verständnis der wichtigsten steuerlichen Regelungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen von Anfang an auf soliden finanziellen Beinen steht. Wenn Sie Unterstützung bei der Steuerplanung oder der Buchhaltung benötigen, steht unsere Schwestergesellschaft, Findea AG,  gerne zur Verfügung.

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