AG in der Schweiz gründen: Kosten und rechtliche Schritte
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Schritte notwendig sind, um eine AG in der Schweiz erfolgreich zu gründen.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für grössere Unternehmen in der Schweiz. Die Gründung einer AG erfordert jedoch mehr Kapital und eine komplexere Rechtsstruktur als andere Rechtsformen wie die GmbH oder die Einzelfirma.
Wenn die AG nicht die passende Rechtsform für Sie ist, informieren Sie sich auch über die Gründungskosten und Schritte für die GmbH oder Kollektivgesellschaft.
1. Kosten bei der Gründung einer AG
1.1. Mindestkapital von 100’000 CHF
Das Mindestkapital zur Gründung einer AG in der Schweiz beträgt 100’000 CHF. Von diesem Betrag müssen mindestens 50’000 CHF bei der Gründung einbezahlt werden. Dieses Kapital wird während dem Gründungsprozess der AG auf einem Sperrkonto hinterlegt und kann nach der Eintragung der AG ins Handelsregister verwendet werden.
- Vollständige Einzahlung (Vollliberierung): Wenn Sie möchten, können Sie das gesamte Kapital von 100’000 CHF direkt einzahlen, um später keine Verpflichtungen mehr zu haben.
- Teilweise Einzahlung (Teilliberierung): Die mindestens erforderlichen 50’000 CHF müssen vor der Anmeldung ins Handelsregister eingezahlt werden. Der Restbetrag kann zu einem späteren Zeitpunkt nachliberiert werden.
1.2. Notarkosten
Die Gründung einer AG muss durch einen Notar beglaubigt werden. Dies umfasst die Erstellung und Beglaubigung der Statuten und Gründungsurkunde sowie die Bestätigung des eingezahlten Aktienkapitals. Die Notarkosten können je nach Kanton und Komplexität der Statuten zwischen 1’000 und 3’000 CHF betragen.
1.3. Handelsregistereintrag
Der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch und mit Gebühren verbunden. Die Gebühren variieren je nach Kanton und liegen typischerweise zwischen 500 und 1’000 CHF. Diese Gebühr deckt die Kosten für die öffentliche Bekanntmachung der Gründung ab.
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2. Laufende Kosten einer AG
2.1. Sozialversicherungen
Als AG sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für sich selbst und Ihre Mitarbeiter:innen zu leisten. Dies umfasst:
- AHV/IV/EO-Beiträge (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung): Diese Beiträge betragen rund 10-11% des Lohns.
- Pensionskasse: Sie müssen auch eine Pensionskasse für sich und Ihre Angestellten einrichten. Die Beiträge hängen vom Einkommen ab und werden anteilig von dem oder der Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in getragen.
2.2. Versicherungen für die AG
Neben den Sozialversicherungen gibt es eine Reihe weiterer Versicherungen, die für den Betrieb einer AG empfehlenswert oder verpflichtend sind:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Ansprüche Dritter ab, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden. Die Prämien variieren je nach Branche und Risikofaktoren, liegen aber typischerweise zwischen 1’000 und 5’000 CHF jährlich.
- Unfallversicherung: Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter:innen abzuschliessen. Diese Kosten hängen von der Anzahl der Angestellten und der Branche ab.
2.3. Verwaltungs- und Buchhaltungskosten
Da eine AG zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist, entstehen zusätzliche Kosten für die Verwaltung und Buchhaltung. Diese Kosten variieren je nach Grösse der AG und können zwischen 2’000 und 10’000 CHF pro Jahr liegen.
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3. Rechtliche Schritte zur Gründung einer AG
3.1. Erstellung der Statuten und der Gründungsurkunde
Die Statuten sind das zentrale Dokument bei der Gründung einer AG. Darin werden der Zweck der Gesellschaft, der Name, der Sitz und das Aktienkapital festgehalten. Die Statuten müssen notariell beglaubigt werden.
3.2. Kapitalbeschaffung und Einzahlung auf ein Sperrkonto
Vor der Anmeldung im Handelsregister müssen die Gründer:innen das Mindestkapital (mindestens 50’000 CHF) auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einzahlen. Dieses Konto wird nach der Eintragung der AG freigegeben und das Kapital steht dann für die Geschäftstätigkeiten zur Verfügung.
3.3. Eintragung ins Handelsregister
Sobald die Statuten und die Gründungsurkunde erstellt und das Kapital eingezahlt wurde, erfolgt die Anmeldung der AG beim Handelsregister. Der Handelsregistereintrag ist öffentlich und ermöglicht es der AG, offiziell tätig zu werden.
3.4. Mehrwertsteuer (MWST)
Eine AG, die einen Jahresumsatz von mehr als 100’000 CHF erzielt, ist verpflichtet, sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Mehrwertsteuer anzumelden. Die Anmeldung sollte rechtzeitig erfolgen, um etwaige Nachzahlungen zu vermeiden.
4. Steuerliche Pflichten und Abschluss der Gründung
4.1. Steuerliche Registrierung
Nach der Gründung müssen Sie sich bei den Steuerbehörden anmelden. Eine AG ist verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Es fallen sowohl Gewinnsteuern als auch Mehrwertsteuern an, falls die Umsatzgrenze überschritten wird.
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4.2. Buchhaltung und Jahresabschluss
Als AG sind Sie verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen und am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung zu erstellen. Diese Unterlagen können von einem oder einer Buchhalter:in oder Wirtschaftsprüfer:in geprüft werden, je nach Grösse des Unternehmens.
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4.3. Gründung mit Startups.ch
Falls Sie den Gründungsprozess mit professioneller Unterstützung durchlaufen möchten, bietet Startups.ch einen umfassenden Service an, der Sie bei allen administrativen und rechtlichen Schritten unterstützt.
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Fazit
Die Gründung einer AG in der Schweiz ist ein komplexer und kostenintensiver Prozess, der jedoch zahlreiche Vorteile für grössere Unternehmen bietet. Von der Kapitalbeschaffung bis zur Haftungsbeschränkung ist die AG ideal für Unternehmer:innen, die an den Kapitalmärkten agieren oder ihr Unternehmen skalieren möchten.
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