Die eigene Einzelfirma im Kanton Thurgau gründen
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmerinnen. Diese Rechtsform ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Gründung sowie eine flexible Unternehmensführung. Die Region Thurgau besticht durch ihre landschaftliche Vielfalt und ihre wirtschaftliche Stabilität. Die Nähe zum Bodensee und die gut ausgebaute Infrastruktur schaffen ideale Bedingungen für unternehmerisches Wachstum und Entwicklung. Zudem bietet der Kanton Thurgau attraktive steuerliche Rahmenbedingungen und eine hohe Lebensqualität, was ihn zu einem attraktiven Standort für die Gründung und den Betrieb einer Einzelfirma macht. Im Kanton Thurgau bietet Startups.ch Gründer:innen professionelle Unterstützung vor, während und nach der Gründung. Die Expert:innen stehen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zur Verfügung, um bei der Wahl der optimalen Rechtsform zu helfen, Gründungsdokumente zu erstellen, die Registrierung beim Handelsregisteramt Thurgau zu erleichtern und fortlaufende Beratung zu steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten anzubieten. Dank dieser umfassenden Betreuung wird ein reibungsloser Ablauf des Gründungsprozesses gewährleistet, sodass sich die Unternehmer:innen ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wie hoch sind die Kosten, um eine Einzelfirma im Kanton Thurgau zu gründen?
Unsere Anwält:innen und Jurist:innen gründen Ihre Einzelfirma im Kanton Thurgau. Starten Sie stressfrei, schnell und kostengünstig.
Wie läuft die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau ab?
Unverbindliche Offerte berechnen
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In wenigen Schritten stellen Sie so Ihr massgeschneidertes Gründungspaket zusammen.
Firmendaten erfassen
Sobald Sie die unverbindliche Offerte berechnet haben, erfassen Sie bitte Ihre Firmendaten. Anschliessend können Sie die Firmengründung bestellen.
Kontakt aufnehmen
Unsere Jurist:innen melden sich innerhalb der genannten Frist (oft weniger als 24 Stunden) bei Ihnen. Sie erhalten alle relevanten Gründungsunterlagen, können Unklarheiten besprechen und ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Dokumente prüfen
Sie können alle Gründungsdokumente in aller Ruhe zu Hause durchsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Unterschrift beglaubigen
Nun müssen Sie eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift einholen (z.B. beim Notariat). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift wirklich von Ihnen stammt.
Ins Handelsregister eintragen
Wir übermitteln alle Gründungsunterlagen an das Handelsregisteramt und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaft erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrer Gesellschaft zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann Geschäfte tätigen.
FAQ: Einzelfirma gründen im Kanton Thurgau
Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau.
Welche Schritte sind erforderlich, um eine Einzelfirma im Kanton Thurgau zu gründen?
Um eine Einzelfirma zu gründen, müssen Sie zunächst ein Handelsregisterauszug bei der zuständigen Handelsregisterstelle einreichen. Dann müssen Sie ein Firmenstatut erstellen und es von einem Notar beglaubigen lassen. Schliesslich müssen Sie Ihre Firma beim zuständigen Handelsregister anmelden. Die Expert:innen von Startups.ch kümmern sich um den ganzen Prozess für Sie.
Welche rechtlichen Verpflichtungen habe ich als Inhaber einer Einzelfirma im Kanton Thurgau?
Als Inhaber einer Einzelfirma sind Sie verpflichtet, Ihre Firma ordnungsgemäss im Handelsregister zu führen und alle steuerlichen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie haften persönlich für die Schulden und Verbindlichkeiten Ihrer Firma.
Welche Steuern muss ich als Inhaber einer Einzelfirma im Kanton Thurgau zahlen?
Als Inhaber einer Einzelfirma müssen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn zahlen. Zudem sind Sie verpflichtet, Mehrwertsteuer auf Ihre Umsätze zu erheben und diese an die Steuerbehörden abzuführen.
Gibt es Beschränkungen für die Wahl des Firmennamens für meine Einzelfirma im Kanton Thurgau?
Ja, der Firmenname Ihrer Einzelfirma darf nicht bereits von einer anderen Firma verwendet werden und er muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel darf er nicht irreführend sein oder gegen Markenrechte verstossen.
Welche Vorteile bietet die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau im Vergleich zu anderen Unternehmensformen?
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Thurgau bietet Flexibilität und einfache Verwaltung. Als Inhaber haben Sie die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen und behalten alle Gewinne für sich. Zudem ist die Gründung einer Einzelfirma im Vergleich zu anderen Unternehmensformen oft kostengünstiger und weniger bürokratisch.
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