Welche Vor- und Nachteile haben Einzelfirma, GmbH und AG?

Ein Vergleich der verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz.

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Einzelfirma oder GmbH? Eine Entscheidung, die gar nicht so leicht fällt. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren wollen, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden.

Die Einzelfirma (auch Einzelunternehmen genannt) st in der Schweiz die am häufigsten gewählte Rechtsform. Ihre Beliebtheit verdankt sie den Vorteilen, die sich aus den einfachen Gründungsanforderungen und dem Fehlen von Mindestkapitalanforderungen ergeben. Sie kann einfach gegründet werden und ermöglicht eine rasche Geschäftsaufnahme.

Vorteile einer Einzelfirma:

  • Die Einzahlung eines fixen Grundkapitals ist nicht nötig.
  • Es braucht lediglich den Eintrag ins Handelsregister. Dieser ist obligatorisch, wenn es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt und der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt.
  • Die Gesellschafter können die Rolle der Organe selber übernehmen.
  • Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung des Gewinns kann vermieden werden.

Nachteile einer Einzelfirma:

  • Die persönliche Haftung der Geschäftsinhaberin bzw. des Geschäftsinhabers ist unbeschränkt.
  • Die Eigentumsanteile sind schwerer übertragbar als bei einer Kapitalgesellschaft.
  • Personengesellschaften, also auch Einzelunternehmen, haben einen erschwerten Zugang zum Kapitalmarkt.
  • Der Schutz des Firmennamens ist gebietsmässig beschränkt.
  • Durch den nötigen namentlichen Eintrag im Handelsregister ist keine Anonymität möglich.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Sie gilt als eine Mischform aus Aktien- und Kollektivgesellschaft.

Vorteile einer GmbH:

  • Zur Gründung einer GmbH ist relativ wenig Grundkapital (CHF 20'000) und nur eine Person erforderlich.
  • Die Haftung beschränkt sich auf das (voll einbezahlte) Stammkapital.
  • Der Geschäftsname kann frei gewählt werden, wobei der Zusatz "GmbH" aber enthalten sein muss.
  • Eine GmbH kann ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft gewandelt werden.
  • Mit der Aufspaltung der Gewinne (die Löhne der Gesellschafterinnen und Gesellschafter werden als Ausgabe für die GmbH verbucht) lässt sich die Spitze der progressiven Besteuerung brechen.
  • Die Gewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind steuerfrei.

Nachteile einer GmbH:

  • Die Geschäftsführer einer GmbH haben kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, es sei denn, sie verlassen das Unternehmen oder ihren Arbeitsplatz endgültig. Dies gilt auch für Ehepartnerinnen oder -partner, die in der GmbH arbeiten
  • Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • Die Gründungskosten sind höher als bei einer Einzelfirma
  • Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister öffentlich einsehbar
  • Die Verwaltungskosten (Protokolle, Gesellschafterversammlung, Steuerformulare usw.) sind relativ hoch

Die Aktiengesellschaft (AG) hat als Kapitalgesellschaft in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand. Sie gilt als typische Unternehmensform von Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf. Sie eignet sich für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen. Sie ist in der Schweiz die am häufigsten gewählte Rechtsform bei den Kapitalgesellschaften. Ihre Beliebtheit hat sie den Vorteilen bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, zu verdanken.

Vorteile einer AG:

  • Bei der Aktiengesellschaft lässt sich privates und geschäftliches Vermögen trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.
  • Die Gesellschaftsanteile (Aktien) sind einfach handelbar.
  • Aktive Möglichkeit zu vertraglichen und/oder statutarischen Handelseinschränkungen.
  • Die Kreditwürdigkeit einer Aktiengesellschaft ist tendenziell hoch.
  • Anonyme Besitzverhältnisse sind möglich.

Nachteile einer AG:

  • Bei der AG kann die Geschäftsführung (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt.
  • Zur Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100'000 nötig, wovon mindestens die Hälfte bei der Gründung einbezahlt werden muss.
  • Es ist mit hohen formellen Anforderungen (und Kosten) bei der Gründung (öffentliche Beurkundung, Handelsregister, Statuten usw.) zu rechnen.
  • Die Doppelbesteuerung besteuert sowohl Ertrag und Kapital der AG wie auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre.
  • Es muss mit erhöhtem Verwaltungsaufwand für Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw. gerechnet werden.
  • Es gelten strenge Bilanzierungsvorschriften hinsichtlich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.

Quelle: KMU Portal