Die Stiftung
Möchten Sie eine Stiftung gründen? Die Möglichkeiten sind zahlreich, und Ihre Fragen wahrscheinlich ebenso. Wir helfen Ihnen gerne weiter: Lassen Sie sich von uns beraten.
Für wen ist diese Rechtsform geeignet?
Mit der Errichtung einer Stiftung wird Vermögen für einen bestimmten Zweck verselbständigt. Das bedeutet, dass es für eine bestimmte Zeit nicht mehr dem Stifter, sondern der Stiftung gehört.
Die Stiftung ist eine juristische Person, an deren Spitze der Stiftungsrat steht. Die Stiftung wird durch eine notarielle Urkunde oder durch ein Testament errichtet.
Mit Ausnahme der Familienstiftung und der kirchlichen Stiftung muss die Stiftung zwingend im Handelsregister eingetragen werden.
Mindestkapital
Für die Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist ein Mindestkapital von CHF 50'000 erforderlich.
Dieses Kapital dient als Grundstockvermögen der Stiftung und muss bei der Gründung vollständig eingebracht werden. Das Stiftungskapital kann in Form von Geld, Immobilien oder anderen Vermögenswerten eingebracht werden.
Das Mindestkapital stellt sicher, dass die Stiftung über genügend finanzielle Mittel verfügt, um ihre Ziele und Projekte nachhaltig verfolgen zu können.
Verwendungszweck
Der Zweck einer Stiftung ist in der Regel gemeinnützig, sozial, kulturell oder wissenschaftlich. Die genauen Ziele und Tätigkeiten werden in der Stiftungsurkunde festgelegt und müssen den schweizerischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Eine Stiftung darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen und keine Gewinne an die Stifter oder Dritte ausschütten.
Vielmehr muss das Stiftungsvermögen für die Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt werden, so dass ein langfristiger und nachhaltiger Nutzen für die Gesellschaft gewährleistet ist.
Anzahl Personen
Für die Gründung und den Betrieb einer Stiftung in der Schweiz sind mindestens drei Personen als Mitglieder des Stiftungsrates erforderlich. Der Stiftungsrat übernimmt die Leitung und Verwaltung der Stiftung und ist für die Verwirklichung des Stiftungszwecks verantwortlich.
Die Mitglieder des Stiftungsrates werden in der Stiftungsurkunde bezeichnet und müssen ihre Aufgaben ehrenamtlich oder gegen eine angemessene Entschädigung wahrnehmen.
Die Zusammenarbeit und das Engagement der Mitglieder sind entscheidend für den Erfolg und die Wirksamkeit der Stiftung.
Vorteile
Die Gründung einer Stiftung hat viele Vorteile. Einer der grössten Vorteile ist die Möglichkeit, langfristig und nachhaltig einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Stiftungen geniessen zudem steuerliche Vorteile, da sie bei gemeinnütziger Tätigkeit von der Steuerpflicht befreit werden können. Dadurch können mehr Mittel für die Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt werden.
Darüber hinaus bietet die Stiftung eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Projekte und kann unabhängig von kommerziellen Interessen agieren. Stiftungen geniessen zudem eine hohe Anerkennung und Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, was die Unterstützung und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen erleichtert.
Nachteile
Zu den Nachteilen einer Stiftung gehört der hohe administrative Aufwand, der mit ihrer Gründung und Führung verbunden ist. Die Erstellung der Stiftungsurkunde, die Eintragung ins Handelsregister und die laufende Verwaltung erfordern Zeit und Engagement.
Ein weiterer Nachteil kann die eingeschränkte Flexibilität in der Mittelverwendung sein, da das Stiftungsvermögen nur für die festgelegten Stiftungszwecke verwendet werden darf. Darüber hinaus kann es schwierig sein, ausreichend finanzielle Mittel und Unterstützung zu gewinnen, um die Ziele der Stiftung langfristig zu erreichen.
Schliesslich besteht das Risiko, dass die Stiftung ihre Ziele nicht mehr verfolgen kann, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder gesellschaftlichen Bedürfnisse ändern.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer Stiftung in der Schweiz eine angesehene und wirksame Möglichkeit ist, einen langfristigen und nachhaltigen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Die Vorteile der steuerlichen Begünstigung und der gesellschaftlichen Anerkennung müssen jedoch gegen den administrativen Aufwand und die finanziellen Herausforderungen abgewogen werden.
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