Steuerliche Aspekte

Steuern für Firmen und Gründer in der Schweiz

Die Schweiz bietet Unternehmen und Privatpersonen ein äusserst attraktives Steuersystem. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Eckpfeiler des schweizerischen Steuersystems vor.
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Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften

In der nachfolgenden Übersicht erfahren Sie, auf was Unternehmen und Unternehmer im Rahmen der Besteuerung achten müssen.

Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind keine juristische Person und deshalb nicht als Unternehmen steuerpflichtig. Jeder Inhaber und jede Inhaberin einer Einzelfirma sowie einer Kollektiv- und Kommanditgesellschaft versteuert Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes.

Inwiefern ist das Unternehmen betroffen?

Unternehmen erwirtschaften Gewinne. Diese Gewinne werden mit dem persönlichen Steuersatz des Inhabers versteuert. Es bedarf keiner separaten Steuererklärung.

Die bezahlten Steuern können Einzelunternehmer oder Personengesellschafterinnen weder beim Bund noch in den Kantonen vom steuerbaren Reingewinn in Abzug bringen.

Auf das Vermögen muss die Vermögenssteuer entrichtet werden.

Die korrekte Abgrenzung von privatem und geschäftlichem Aufwand ist auch nötig bei z.B. Geschäftsreisen, Geschäftswagen, Restaurant- und Reisespesen, Berufskleidern, Weiterbildung etc.

Inwiefern ist der Unternehmer / die Unternehmerin betroffen?

Für Einzelunternehmer und Personengesellschafterinnen setzt sich das Einkommen aus allen Bezügen aus dem Unternehmen (Gewinn, Lohn, Zins) sowie dem übrigen Einkommen zusammen.

Dieses Gesamteinkommen muss beim Bund, beim Kanton und bei der Gemeinde versteuert werden.

Das Privat- und Geschäftsvermögen von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern unterliegt nur den kantonalen und kommunalen Steuern, nicht aber der direkten Bundessteuer. Das gilt auch für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, bei denen jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin seinen und ihren Anteil am Einkommen und Vermögen persönlich versteuert.

Bei der Besteuerung von AG und GmbH muss man klar zwischen Privatem und Geschäft unterscheiden. Auf folgende Punkte sollten Sie besonders achten.

Inwiefern ist die Firma betroffen?

Unternehmen erwirtschaften Gewinne. Diese Gewinne werden mit dem Unternehmenssteuersatz versteuert.

Auf das Eigenkapital des Unternehmens werden Kapitalsteuern gezahlt. Für das Unternehmen wird eine separate Steuererklärung erstellt.

Schliessen Unternehmen ein Geschäftsjahr erfolgreich ab, erwirtschaften sie einen Gewinn. Die Aktionäre haben grundsätzlich ein Anrecht auf einen Anteil daran.

Die Dividende ist der Teil des Reingewinns, den eine Kapitalgesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet.

Sofern die Gewinne des Unternehmens nicht als Dividende ausgeschüttet werden, ist der Steuersatz zunächst tiefer als bei einer Personengesellschaft.

Inwiefern sind die Unternehmer / die Unternehmerinnen betroffen?

Im Gegensatz zu den Personengesellschaften besteht bei der Aktiengesellschaft und der GmbH eine klare Trennung zwischen Privatem und Geschäft. AG und GmbH werden als Unternehmen besteuert, Aktionär und Gesellschafter als Privatpersonen.

Die Aktionäre / Gesellschafter erhalten entsprechende Dividenden. Diese Dividenden müssen die Aktionäre / Gesellschafter als Kapitalertrag versteuern.

Sofern ein Aktionär / Gesellschafter mehr als 10 % der Firmenanteile besitzt, müssen lediglich ca. 50 % (kantonal unterschiedlich) der Ausschüttung besteuert werden.

Die klare Trennung führt auf der anderen Seite aber zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Dies ist bei der Dividendenausschüttung der Fall.

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Unternehmen müssen auf dem erzielten Gewinn am Ende des Jahres Steuern zahlen.

Der zu versteuernde Gewinn wird im Rahmen der eingereichten Steuererklärung bestimmt. Es ist daher wichtig, dass in der Steuererklärung alle Einnahmen aber auch alle Ausgaben angegeben werden und dadurch der zu versteuernde Gewinn möglichst tief gehalten wird.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Sonderfälle und spezielle Abzugsmöglichkeiten, die beachtet werden müssen und zu weiteren Steuerersparnissen führen.

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