Kollektivgesellschaft in der Schweiz gründen: Vor- und Nachteile

In diesem Artikel beleuchten wir die Vor- und Nachteile der Kollektivgesellschaft in der Schweiz und helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob diese Rechtsform für Ihr Unternehmen geeignet ist.

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2024
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Kollektivgesellschaft in der Schweiz gründen: Vor- und Nachteile
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Die Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, die von mindestens zwei Personen gegründet wird. Sie eignet sich besonders für kleine Partnerschaften, bei denen die Gesellschafter:innen eng zusammenarbeiten und solidarisch haften.

Falls die Kollektivgesellschaft für Ihr Vorhaben nicht geeignet ist, finden Sie in unseren Artikeln zur GmbH und AG weitere Informationen zu alternativen Rechtsformen.

Kollektivgesellschaft gründen: Vorteile

  • Kein Kapital notwendig
    Im Gegensatz zu einer GmbH oder AG gibt es bei der Kollektivgesellschaft keine Mindestkapitalanforderung. Dies erleichtert den Einstieg in das Geschäftsleben erheblich.
  • Tiefe administrative Kosten
    Die Gründungskosten für eine Kollektivgesellschaft sind deutlich niedriger als bei anderen Rechtsformen, da keine Notariatsgebühren nötig sind.
  • Fantasie-Name
    Ein kreativer und einzigartiger Fantasiename kann dazu beitragen, sich auf dem Markt abzuheben und leichter von Kund:innen erkannt zu werden.
  • Bezug 2./3. Säule möglich
    Für den Bezug der Pensionskasse muss die selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein. Dies bedeutet, dass Sie keiner unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, also nicht bei einem Arbeitgeber angestellt sein und einen Lohn beziehen. Eine selbständige Tätigkeit liegt ausserdem nur bei der Gründung einer Einzelfirma oder einer Kollektivgesellschaft vor.

Kollektivgesellschaft gründen: Nachteile

  • Persönliche, solidarische Haftung
    Alle Gesellschafter:innen haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, insbesondere wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.
  • Keine Arbeitslosenversicherung möglich
    Gesellschafter:innen einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz gelten als selbständig erwerbend und haben daher grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt nur unselbständig Erwerbstätige, also Angestellte, ab.

Fazit

Die Kollektivgesellschaft bietet flexible Entscheidungsprozesse und geringe Gründungskosten. Allerdings sollten Gründer sich der unbeschränkten Haftung bewusst sein, die ein hohes persönliches Risiko birgt.


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