Kollektivgesellschaft in der Schweiz gründen: Kosten und rechtliche Schritte

In diesem Artikel besprechen wir ausführlich die Vor- und Nachteile einer GmbH-Gründung, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

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Kollektivgesellschaft in der Schweiz gründen: Kosten und rechtliche Schritte
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Die Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, die von mindestens zwei Personen gegründet wird, die gemeinsam und persönlich für das Unternehmen haften. Diese Unternehmensform eignet sich für kleine und mittelständische Unternehmen, die flexibel agieren möchten, aber keine komplexen Strukturen benötigen.

Wenn die Kollektivgesellschaft nicht zu Ihrem Vorhaben passt, informieren Sie sich über die Gründungskosten und Schritte für die GmbH oder AG.

1. Kosten bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft

1.1. Kein Mindestkapital erforderlich

Ein grosser Vorteil der Kollektivgesellschaft ist, dass kein Mindestkapital erforderlich ist. Dies erleichtert den Einstieg für Gründer:innen, die nicht über grosse finanzielle Mittel verfügen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gesellschafter im Gegenzug unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

1.2. Handelsregistereintrag

Die Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister liegen zwischen CHF 200 und 300.

2. Laufende Kosten einer Kollektivgesellschaft

2.1. Sozialversicherungen für die Gesellschafter:innen

Die Gesellschafter:innen einer Kollektivgesellschaft sind als Selbstständige verpflichtet, Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) zu leisten. Die Beiträge betragen rund 10% des Nettoeinkommens.

2.2. Versicherungen für die Kollektivgesellschaft

Es ist ratsam, dass die Gesellschafter:innen eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, um sich gegen Ansprüche Dritter abzusichern. Die Prämien für eine solche Versicherung hängen von der Branche und den Risiken ab.

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3. Rechtliche Schritte zur Gründung einer Kollektivgesellschaft

3.1. Gesellschaftsvertrag

Obwohl ein Gesellschaftsvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird empfohlen, einen schriftlichen Vertrag zwischen den Gesellschaftern aufzusetzen. Dieser Vertrag sollte Regelungen über die Gewinnverteilung, Verantwortlichkeiten und Austrittsmodalitäten der Gesellschafter:innen enthalten.

3.2. Eintrag ins Handelsregister

Wenn die Kollektivgesellschaft kaufmännisch tätig ist oder bestimmte Umsätze erzielt, muss sie ins Handelsregister eingetragen werden. Der Eintrag erfolgt bei der Handelsregisterbehörde des zuständigen Kantons und ist öffentlich einsehbar.

3.3. Anmeldung bei der AHV

Die Gesellschafter:innen müssen sich als Selbstständige bei der AHV anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse und ist ein wichtiger Schritt, um als selbstständig erwerbend anerkannt zu werden.

3.4. Mehrwertsteuer (MWST)

Wie bei anderen Rechtsformen gilt auch für die Kollektivgesellschaft die Pflicht, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, wenn der Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt. Die Anmeldung erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

4. Steuerliche Pflichten und Abschluss der Gründung

4.1. Steuerliche Pflichten

Die Gesellschafter:innen einer Kollektivgesellschaft müssen ihre Gewinne als Teil ihres persönlichen Einkommens versteuern. Es gibt keine separate Unternehmensbesteuerung, wie es bei einer GmbH oder AG der Fall ist.

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4.2. Buchführung und Jahresabschluss

Wenn der Jahresumsatz weniger als CHF 500’000 beträgt, genügt eine vereinfachte Buchhaltung mit Einnamen und Ausgaben, welche die Vermögenslage umfasst. Kollektivgesellschaften, welche im letzen Geschäftsjahr einen Umsatz von mind. CHF 500’000 erzielt haben, sind zur doppelten Buchhaltungspflicht verpflichtet.

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4.3. Gründung mit Startups.ch

Wenn Sie den Gründungsprozess Ihrer Kollektivgesellschaft beschleunigen möchten, bietet Startups.ch umfassende Unterstützung bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags, der Anmeldung beim Handelsregister und der rechtlichen Beratung.

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Fazit

Die Kollektivgesellschaft ist eine flexible und kostengünstige Rechtsform, die für kleine Unternehmen und Partnerschaften ideal ist. Da jedoch alle Gesellschafter:innen unbeschränkt haften, sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich der Risiken bewusst sind und entsprechende Vorkehrungen treffen.


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