Der Preis kann anhand Ihrer Partnerwahl variieren. Im Idealfall können Sie Ihre Handelsregisteränderung über STARTUPS.CH kostenlos durchführen (Details).
Wir arbeiten mit starken Partnern zusammen, welche einen Teil Ihrer Kosten übernehmen. Mit der richtigen Partnerwahl können Sie sogar gratis gründen oder kostenlos Ihre HR-Änderung durchführen.
Während der Bestellung Ihrer Firmengründung oder HR-Änderung können Sie die gewünschten Partnerangebote auswählen.
In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie auf einen Blick mit welchem Betrag sich unsere Partner an Ihren Gründungskosten beteiligen. Wenn Sie auf das entsprechende Logo klicken, erfahren Sie mehr über das Angebot.
Sobald Sie die Firmengründung über unsere Plattform bestellen, werden Sie via E-Mail die entsprechenden Anweisungen zu den gewählten Partnerangeboten erhalten. Zudem wird Sie ein Vertreter des jeweiligen Partners kontaktieren und mit Ihnen das Angebot besprechen.
Sobald Sie die notwendigen Verträge mit unseren Partnern abgeschlossen haben, werden wir von diesen direkt informiert. Die Reduktion der vollen Vergütung tritt erst ein, wenn die gewählten Partner STARTUPS.CH mitteilen, dass ein oder mehrere gültige/r Vertrag / Verträge mit dem Partnerunternehmen zustande gekommen ist/sind.
Konditionen
Der Kunde hat alle dafür notwendigen Handlungen vorzunehmen, so dass innert 30 Tagen seit Eintragung der Gesellschaft (Gründung oder Änderung) im Handelsregister der/die entsprechenden Vertrag/Verträge zustande kommt/en und die ausgewählten Partner die Mitteilung an STARTUPS.CH machen können. Ansonsten schuldet der Kunde (bzw. neben ihm die gegründete Gesellschaft solidarisch) die volle Vergütung (ohne entsprechende Abzüge); dazu wird eine entsprechende Nachfaktura versendet und muss vom Kunden innert 10 Tagen bezahlt werden. Anschliessend hat der Kunde dennoch ein Jahr (seit Eintrag ins Handelsregister) Zeit um Verträge mit unseren Partnern abzuschliessen. Gegen entsprechenden Nachweis (Vorlage des Vertrages) erhält der Kunde eine Gutschrift bei STARTUPS.CH. Die Möglichkeit während eines Jahres nach Eintrag ins Handelsregister Partnerverträge abzuschliessen, entbindet den Kunde nicht von der Pflicht die Nachfaktura innert 10 Tagen zu bezahlen. Kündigt der Kunde seinen Partnervertrag sofort nach dessen Abschluss, erfüllt er ihn nicht gehörig oder tritt sonst ein Grund ein, der den Partner berechtigt, den Partnerbeitrag nicht zu bezahlen bzw. zurückzufordern, schuldet der Kunde den Betrag der STARTUPS.CH. Die Partner von STARTUPS.CH sind dazu berechtigt, Kunden ohne Angabe eines Grundes abzulehnen. In diesem Fall fällt die Reduktion bei STARTUPS.CH dahin und der Kunde muss die volle Vergütung bezahlen.
Sie können von der Kostenbeteiligung unserer Partner auch nach der Firmengründung profitieren (bis zu 1 Jahr nach Handelsregistereintrag).
Die Verlegung des Sitzes von einer (politisch selbständigen) Gemeinde in eine andere Gemeinde desselben Kantons, stellt eine innerkantonale Sitzverlegung dar; diese Sitzverlegung muss in den Statuten und im Handelsregister geändert werden.
Die Sitzverlegung von einem Kanton in einen anderen Kanton wird als interkantonale Sitzverlegungen bezeichnet.
Innerkantonale Sitzverlegung
Interkantonale Sitzverlegung
Bei der Änderung des Firmennamens müssen die Statuten entsprechend geändert werden. Dieser Vorgang ist notariell zu beurkunden und muss beim Handelsregister gemeldet werden.
Die Änderung des Zwecks setzt eine Änderung der Statuten voraus. Dieser Vorgang ist notariell zu beurkunden und muss beim Handelsregister gemeldet werden.
Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmassnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können.
Der Verkauf von Stammanteilen von einem Gesellschafter an einen anderen Gesellschafter wird als Stammanteilsübertragung bezeichnet. Bei dieser Transaktion wechseln die Stammanteile den Eigentümer (vom Verkäufer zum Käufer).
Es gibt eine grosse Anzahl und Arten möglicher Personenmutationen, die im Handelsregister ein- oder nachgetragen werden müssen.
GmbH
AG
Bei der Liquidation handelt es sich um die rechtskonforme Schliessung einer Firma. Es werden sämtliche Aktiven liquidiert und die Passiven damit beglichen. Ein allfälliger Rest wird in Form einer Liquidationsdividende an die verbliebenen Gesellschafter bzw. Aktionäre ausbezahlt.
Bei Fragen rund um unsere Dienstleistungen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Entweder telefonisch, per Mail oder Sie buchen Ihren Beratungstermin gleich online.
Jetzt Termin vereinbaren